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   OLG Celle, 28.11.2007 - 3 U 115/07   

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https://dejure.org/2007,11152
OLG Celle, 28.11.2007 - 3 U 115/07 (https://dejure.org/2007,11152)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.11.2007 - 3 U 115/07 (https://dejure.org/2007,11152)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. November 2007 - 3 U 115/07 (https://dejure.org/2007,11152)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Auslegung eines Rahmenvertrages zwischen einem Immobilienfondsbetreiber und der den Erwerb der Fondsanteile finanzierenden Bausparkasse hinsichtlich der Reichweite einer Regelung zur Behandlung notleidend werdender Kredite

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 133 BGB; § 157 BGB
    Auslegung von Willenserklärungen und Einschränkungen hinsichtlich der Reichweite der Sicherheiten von Darlehen; Verkauf von Fondsanteilen an Anleger und deren Finanzierung durch die Anleger mit Bausparsofortdarlehen; Konzeption und Abwicklung des Vertriebs und der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung von Willenserklärungen und Einschränkungen hinsichtlich der Reichweite der Sicherheiten von Darlehen; Verkauf von Fondsanteilen an Anleger und deren Finanzierung durch die Anleger mit Bausparsofortdarlehen; Konzeption und Abwicklung des Vertriebs und der ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung von Rahmenverträgen zwischen Immobilienfondsbetreiber und Bausparkasse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rahmenvertrag zwischen Fondsbetreiber und Bausparkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Probleme der Vertragsauslegung bei wechselnden Bezeichnungen in Folgeverträgen (IMR 2008, 1017)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 325/03

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2007 - 3 U 115/07
    Er ist regelmäßig der Ausgangspunkt jeder Auslegung (vgl. nur BGH, WM 2005, 418, 419 m. w. N.).

    Die Auslegung hat darüber hinaus im Sinne einer nach allen Seiten interessengerechten Auslegung hinsichtlich aller beteiligten Vertragsparteien möglichst umfassend deren Interessen zu wahren (vgl. BGH, WM 2005, 418, 419 m. w. N.).

  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2007 - 3 U 115/07
    b) Dass es für die Auslegung auf den Wortlaut nicht allein ankommen kann (s. a. BGHZ 20, 109), ergibt sich bereits aus § 157 und insbesondere aus § 133 BGB.
  • BGH, 19.11.1970 - VII ZR 238/68

    Mithaftung für die Nichtabführung von Prämiengeldern

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2007 - 3 U 115/07
    Aber nur für Formularverträge und auch für typische Vertragsbedingungen gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Unklarheitenregel (VersR 1971, 172. WM 1969, 289).
  • OLG Celle, 26.11.2009 - 8 U 238/08

    Umfang und Auslegung einer Transportversicherung; Versicherung von Buchgeld;

    Dies muss insbesondere vorliegend gelten, weil die Versicherungsbestätigung nicht von Laien verfasst wurde, sondern von solchen Personen, denen neben der Bedeutung des geänderten Wortlauts von Teilen der Versicherungsbestätigung insbesondere auch die wirtschaftliche Bedeutung der Änderungen klar gewesen sein muss (s. a. OLG Celle, OLGR 2008, 191).
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